AGB
1. Allgemeines
Für alle Rai-Reiten Neuhof Angebote und Dienstleistungen (incl. Übernachtungsangebote) gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Liefer- und Listungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen bzw. durch Beauftragte einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen als verbindlich an. Rai-Reiten Neuhof behält sich vor, Seminare und Reitstunden aus wichtigen Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei Seminaren behält sich Rai-Reiten Neuhof die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
2. Offene Seminare und vergleichbare Veranstaltungen
Offene Seminare sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrags. Die Anmeldungen zu Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per E- Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen und ist verbindlich, es sei denn, sie kann von unerer Seite aus organisatorischen Gründen (s. oben) nicht angenommen werden.
Die Teilnahmegebühr und/oder Übernachtungskosten sind vier Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von einer Woche vor dem Seminar, so kann die Teilnahmegebühr vor Ort bezahlt werden. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn oder Urlaubsantritt, bzw. Übernachtung erstattet Rai-Reiten Neuhof 50% der Kosten, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmer, bei Frauenseminar zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann jederzeit gemeldet werden. Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer drei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet Rai-Reiten Neuhof die bereits gezahlte Summe in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistung oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Honorare, Teilnehmergebühren oder Übernachtungskosten beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der Seminarpausen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
3. „Außer Haus“ Veranstaltungen (also z.B. auf anderen Reiterhöfen)
Diese Veranstaltungen, wie Vorträge und die Seminare: „Round Pen – Kommunikations- und Beziehungstraining mit Pferden“, „Wie werde ich zum Leittier meines Pferdes“ und andere werden von Rai-Reiten Neuhof schriftlich, per E-Mail oder im Internet angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch Rai-Reiten Neuhof für beide Seiten bindend. Das vereinbarte Honorar wird zu 25% sofort bei Vertragsabschluss (bzw. Rechnungsstellung), der Restbetrag bis 2 Wochen vor Beginn ohne Abzug fällig.
Wird eine interne (also „Außer Haus“) Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftragsgeber bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei Rai-Reiten Neuhof angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet Rai-Reiten Neuhof im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art vom darüber hinausgehenden Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.
4. Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei Rai-Reiten Neuhof. Vervielfältigungen oder Weitergabe, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Rai-Reiten Neuhof gestattet.
Alle von Rai-Reiten Neuhof produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben- unabhängig von der Art der Veröffentlichung- geistiges Eigentum von Rai-Reiten Neuhof und sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf sie nur für den eigenen Gebrauch und im eigenen Unternehmen benutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, Rai-Reiten Neuhof Texte, Rai- Reiten Neuhof Videos, Rai-Reiten Neuhof Bilder für Veröffentlichungen, Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge oder vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.
5. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Rai-Reiten Neuhof haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadensersatz, sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Für alle Rai-Reiten Neuhof Geschäftsbedingungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen Rai-Reiten Neuhof und den Seminarteilnehmern bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Zossen (Teltow Fläming).
Gerichtsstand ist Zossen.
Stand: 18 Februar 2008
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